Wir sind ehrenamtliche Helfer der freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde Ruwer.
Alle First Responder ( Notfallhelfer vor Ort ) haben die Qualifikation als Notfallsanitäter, Rettungssanitäter oder Rettungshelfer. 1 Helfer hat zusätzlich die Ausbildung zum Krankenpfleger.
Unsere neue Kollegin arbeitet hauptamtlich im Rettungsdienst, unser neuer Kollege ( auch Wehrführer d. FW-Thomm ), bei der Berufsfeuerwehr Trier.
Wir unterliegen der medizinisch-ärztlichen Schweigepflicht nach StGB §203.
Unser Einsatzgebiet umfasst die Gemeinden Farschweiler, Herl, Lorscheid, Osburg, Thomm und kommissarisch Riveris.
Ebenso im Einzugsbereich die L 151 sowie die entsprechenden Kreis- und Landstraßen.
Erste Hilfe leisten
Die Lage erkunden / Situation einschätzen
Rückmeldung an die Rettungsleitstelle
Einsatzstelle absichern
Unterstützung des Rettungsdienstes
Dokumentation des Einsatzes
Gerade in unseren ländlichen Gebieten braucht der Rettungsdienst oft länger bis er den Notfallort erreicht. Bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand z.B., sinkt die Überlebenschance für den Patienten ohne frühzeitige Behandlung mit jeder Minute um ca. 8-10%.
Die First Responder sind durch ihre Nähe meist schon nach wenigen Minuten am Notfallort und können so frühzeitig lebenswichtige Maßnahmen ergreifen. Sie überbrücken damit das so genannte "therapiefreie Intervall", also die Zeit vom Absetzen des Notrufes bis zum Eintreffen von Rettungsdienst und Notarzt. Dadurch werden die Überlebens- und Genesungschancen für den / die Patienten deutlich verbessert.
Notruf 112
Bei allen akut lebensbedrohlichen Erkrankungen oder Verletzungen, sowie bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand, werden die First Responder gleichzeitig mit dem Notarzt und dem Rettungsdienst alarmiert. Auch bei Verkehrsunfällen oder Feuerwehreinsätzen mit Personenschaden kann die Gruppe zur Unterstützung des Rettungsdienstes angefordert werden.
Die Entscheidung über den Einsatz trifft der Disponent der Rettungsleitstelle. Die Alarmierung erfolgt 365 Tage im Jahr rund um die Uhr. Da es sich jedoch um eine freiwillige Zusatzhilfe handelt, kann es schon mal vorkommen, dass keiner der First Responder erreichbar ist. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn alle Helfer ihrer hauptberuflichen Tätigkeit nachgehen.
Der Rettungsdienst kommt jedoch pflichtgemäß IMMER !!!
Aktualisiert (Freitag, den 27. September 2019 um 13:34 Uhr)